Während die Kommunalpolitiker heute Abend auf der Stadtvertretersitzung aufgrund der desolaten Haushaltslage über schmerzhafte Kürzungen auf der Ausgabenseite entscheiden müssen, kommen auf die Stadt nicht eingeplante Kosten für die Tiefgarage Alte Wache in Höhe von mindestens 100 000 Euro zu.

Grund dafür ist ein kompliziertes Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft des Hochhauses aus dem Jahr 1975 (wir berichteten). Wir sprachen mit Bauamtsleiter Reinhard Nieberg darüber, warum die Stadt um die hohen Aufwendungen in die Bausubstanz für die Ende der sechziger Jahre errichtete Tiefgarage nicht herum kommen wird.

In den vergangenen 15 Jahren wurden durch die Stadt 170 000 Euro in Sicherungsmaßnahmen investiert, ohne dass sich am Zustand der Tiefgarage grundsätzlich etwas gebessert hat. Welche Firma hat die Anlage damals konzipiert und errichtet? Sind dabei Fehler gemacht worden?

Nieberg: Die Mängel sind entstanden durch teilweise nicht fachgerechten Bau der Tiefgarage und eine auf diese Tatsache nicht abgestimmte bauliche Unterhaltung der Gesamtmaßnahme. Wer vor etwa 40 Jahren die bauliche Verantwortung trug, könnte man sicher herausfinden, in dem man lange alte Unterlagen wälzt. Das bringt uns aber in der Sache nicht weiter.

Warum wird die Garage nicht einfach stillgelegt?

Eine Stilllegung würde die baulichen Mängel nicht beseitigen. Die Stadt muss die Verkehrssicherheit gewährleisten, ob nun Autos in der Garage parken oder nicht. Zudem ist rechtlich umstritten, ob die Aufgabe der Nutzung aufgrund der Vertragsgestaltung mit der Eigentümergemeinschaft des Hochhauses ohne Weiteres zulässig ist

Ein neues Gutachten könnte den aktuellen Umfang der baulichen Schäden klären, würde die Stadt aber zusätzliches Geld kosten. Sie sprachen von etwa 25 000 Euro, die für die fachgerechte Beurteilung der Situation erforderlich wären. Ist das gerechtfertigt, zumal doch ohnehin ein gerichtliches Beweisverfahren läuft?

Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren hat nicht zur Aufgabe, ein Sanierungskonzept oder alternative Sanierungsvarianten für die Gesamtanlage zu erarbeiten. Hier geht es "nur" um die Schnittstellen zwischen der Zuständigkeit der Stadt und der Eigentümergemeinschaft. Das Gutachten zur Gesamtanlage soll nicht nur die Schadensaufnahme aktualisieren, sondern schwerpunktmäßig mögliche Sanierungsstrategien aufzeigen.

Gibt es aus Ihrer Sicht die Möglichkeit, mit der Eigentümergemeinschaft über eine Kostenbeteiligung an den notwendigsten Arbeiten zu verhandeln?

Hier bleibt das anstehende gerichtliche Verfahren abzuwarten.

Besteht die Chance, über Fördermittel wenigstens die Verkehrssicherheit herzustellen, oder gar eine Gesamtsanierung? Dann müsste "nur" der Eigenanteil aufgebracht werden.

Die Verwaltung verfolgt zur Zeit verschiedene Ansätze, um an Fördermittel zu kommen. Sollte dies nicht gelingen, würde die Kostentragung in wesentlichen Teilen allein bei der Stadt liegen.