Lauenburg. Träge fließt die Elbe an den Häusern der Altstadt vorbei. Die Sonne spiegelt sich im Wasser - alles in allem ein friedliches Bild. Kaum vorstellbar, welche Zerstörungskraft der Fluss haben kann, wären nicht die Erinnerungen an die verheerenden Wasserstände von 2002 und 2006 in Lauenburg allgegenwärtig.

"Wir sahen damals dringenden Handlungsbedarf für ein Hochwasserschutzkonzept", erinnert sich Bauamtsleiter Reinhard Nieberg. Im Jahre 2007 beauftragte die Stadt daher Professor Eric Pasche von der Technischen Universität Hamburg-Harburg mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens. Demnach böte vor allem die Errichtung einer mobilen Hochwasserschutzeinrichtung, die bei Bedarf installiert würde, einen effektiven Schutz vor der Zerstörungskraft des Wassers. 80 Prozent der dafür benötigten Kosten hätte dafür das Land Schleswig Holstein getragen.

"Wir haben wirklich alles versucht, die Bewohner der Altstadt von der Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überzeugen", so der Amtsleiter. Mehr als 20 Prozent der Anwohner verweigerten allerdings hartnäckig ihre Zustimmung, andere erklärten einen Vorbehalt. Grund: Das Recht, dass im Ernstfall mit dem Hochwasserschutz betraute Behörden die Grundstücke betreten dürfen, müsste im Grundbuch festgeschrieben werden.

Die dadurch entstandene Situation haben die Verwaltungsmitarbeiter nun mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises erörtert - mit dem Ergebnis: Es wird keine gemeinsame öffentliche Hochwasserschutzeinrichtung unter Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen geben. "Jetzt gilt die Devise: Jeder schützt sich selbst und auf eigene Kosten vor einem neuen Hochwasser", erläutert der Bauamtsleiter die verfahrene Situation und ergänzt: "Der Wasser- und Bodenverband wird dort, wo es im öffentlichen Bereich für den Hochwasserschutz zweckmäßig ist, geeignete Bauwerke zum Hochwasserschutz errichten und unterhalten." Diese Maßnahmen werden bis zu 80 Prozent durch das Land gefördert, der Rest muss von den betroffenen Grundstückseigentümern über eine entsprechende Verwaltungsumlage aufgebracht werden. Nieberg kündigt außerdem an, dass geprüft werde, ob baurechtliche Vorgaben an die Hochwassersicherheit privater Liegenschaften gemacht werden können.

"Diese Entwicklung ist wirklich nicht schön, aber wir sehen keine Chance mehr, in dem zunächst anpeiltenWeg in angemessener Zeit einen Hochwasserschutz für die Lauenburger Altstadt zu erreichen", bedauert der Amtsleiter.