Zur Schneeräumung sind alle Grundstücksbesitzer in der Stadt verpflichtet. Dem überwiegenden Teil stellt Bürgermeister Harald Heuer in einer Bilanz des ersten Wintereinbruchs ein gutes Zeugnis aus. Doch nicht alle kommen ihrer Verpflichtung nach. "Mangelhafte Räumung" warf SPD-Fraktionsvorsitzender Bernd Dittmer am Montag im Hauptausschuss vor allem dem Einzelhandel vor.

Dabei ist die Räumpflicht im Ortsrecht der Stadt Lauenburg klar geregelt. Die Stadt übernimmt alle öffentlichen Straßen, Verbindungswege und Treppen. Für die Bürger bleiben die Geh- und Stichwege. Auszüge:

* Schnee und Glatteis müssen werktags von 8 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bis 8 beziehungsweise 9 Uhr des folgenden Tages.

* Gehwege müssen bei Schnee- und Eisglätte wiederholt gestreut werden. Zugelassen sind Sand, Asche, Sägemehl und andere abstumpfende Stoffe.

* Die Verwendung von Salz ist nur bei wetterbedingten Ausnahmefällen wie Eisregen erlaubt.

Fragen zur Satzung oder Beschwerden über mangelhafte Räumung können an Sachbearbeiterin Anja Fielhauer im Bauamt, Telefon 59 09 425, gerichtet werden.