Als Feinstaub bezeichnet man Partikel in der Luft bis zu einem Durchmesser von 10 Mikrometern. Weil diese ungehindert eingeatmet werden, steht Feinstaub im Verdacht, Krebs zu erregen. Er entsteht bei Verbrennungsprozessen, die Konzentration steigt bei ungünstigem Wetter an. Seit 2005 gilt ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Auch Stickstoffdioxid entsteht bei Verbrennungsprozessen und schädigt die Atemwege. Für die Entstehung ist zu 60 Prozent der Fahrzeugverkehr verantwortlich. Ab 2010 gilt ein Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.