Missbrauch Gericht entscheidet über Aufhebung der Bewährung

Als Diakon in den Marschlanden galt Max H.* als äußerst beliebt, organisierte ein umfangreiches Jugendprogramm, was ihm viel Respekt einbrachte. Bald kursierten jedoch Gerüchte, dass er die Distanz zu Kindern und Jugendlichen verloren hatte. 2008 wurde sein Vertrag aufgelöst. H. zog nach Grünhof, wo er aufgewachsen ist.

Ungeachtet aller Geschehnisse wollte H. sich beim VfL Grünhof-Tesperhude als Jugendtrainer engagieren. Schon um die Jahrtausendwende war H. als Jugendtrainer in Grünhof aktiv gewesen. Doch diesmal erreichten die Gerüchte um seine Vergangenheit den Vorstand. H. wurde zur Rede gestellt - und ihm jegliche Trainertätigkeit verwehrt. H. akzeptierte dies, beschränkte sich anschließend darauf, selbst im VfL Grünhof-Tesperhude zu kicken.

Die Gerüchteküche kann als Glücksfall betrachtet werden - ansonsten hätte die Vereinsführung vermutlich nie von der Vorgeschichte erfahren. "Wenn sich bei uns jemand als Trainer bewirbt, haben wir leider nicht das Recht, ein Führungszeugnis zu beantragen", sagt VfL-Chef Carsten Engelbrecht, von Beruf Polizist. Das ist aus Datenschutzgründen nur Firmen erlaubt.

Hat Max H. sich nun erneut an Kindern vergriffen und damit gleichzeitig gegen seine Bewährung verstoßen - die im Sommer 2015 ausgelaufen wäre - muss er nun aller Voraussicht nach zunächst die bereits verhängten zwei Jahre absitzen. "Darüber entscheidet das Gericht, das ihn ursprünglich zur Bewährung verurteilt hat", sagt Günter Möller, Leitender Oberstaatsanwalt in Lübeck. In diesem Fall die Kammer in Freiburg.

Zusätzlich wird in Lübeck eine Anklage wegen der Missbrauchsfälle aus Grünhof vorbereitet - bis ein Urteil vorliegt, soll H. in U-Haft bleiben. Abhängig von der Schwere der Vergehen kann der Richter bis zu 15 Jahre Gefängnis verhängen.

*Name geändert