Geesthacht (cbx). In den Tarifverhandlungen zwischen dem Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe und den Krankenkassen sind die Fronten verhärtet.

Kommt keine Einigung zustande, müssen Patienten ab dem 1. April den Fahrpreis für Krankenfahrten erst einmal auslegen und das Geld dann später von der Krankenkasse zurückfordern.