Geesthacht (cbx). Nach Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Bundesland Schleswig-Holstein in Absprache mit den Kreisveterinärbehörden mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Risikogebieten verhängt.

Grund: die Gefahr der Übertragung der hochansteckenden Geflügelpest mit dem Virus H5N8 durch Wildvögel. Bisher gilt diese Stallpflicht entlang der Küste sowie einem 500 Meter breiten Sicherheitskorridor rund um Seen mit einer Fläche größer als 50 Hektar sowie Flüssen und Bundeswasserstraßen wie der Elbe.