Vogelgrippe: Schutz vor Virus H5N8

Nach Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Bundesland Schleswig-Holstein in Absprache mit den Kreisveterinärbehörden mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Risikogebieten verhängt. Der Grund: Die Gefahr der Übertragung der hochansteckenden Geflügelpest durch Wildvögel.

"Eine Stallpflicht in besonderes risikobehafteten Gebieten ist aus Gründen der Vorsorge erforderlich", so Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Bisher gilt diese Stallpflicht entlang der Küste sowie einem 500 Meter breiten Sicherheitskorridor rund um Seen mit einer Fläche größer als 50 Hektar sowie Flüssen und Bundeswasserstraßen. "Wir werden die Vorgaben des Landes für den Kreis Herzogtum Lauenburg konkretisieren und dann abklären, in welchen Bereichen Geflügel eingestallt werden muss", sagt Kreis-Sprecher Karsten Steffen.

In Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Niederlanden und in Großbritannien waren in den vergangenen Wochen mehrere Fälle des Vogelgrippe-Virus H5N8 bei Tieren aus Zuchtbetrieben aufgetaucht. Außerdem wurde der Erreger der Geflügelpest bei einer Wildente auf Rügen festgestellt.

Die Stallpflicht dient der Vorsorge: "Bislang haben wir in Schleswig-Holstein weder einen Verdachtsfall noch ein erkranktes Tier", so Landwirtschaftssprecherin Nicola Kabel. Das Kieler Ministerium hat außerdem die Einfuhr von unverarbeitetem Hühnertrockenkot aus EU-Mitgliedstaaten gestoppt. Der Vogelkot wird häufig als Dünger oder zur Energiegewinnung in Biogasanlagen verwendet. Zudem soll das Wildvogelmonitoring ausgeweitet werden.

Geflügelbesitzer, die ihre Tiere im Freien außerhalb der Risikozonen halten, rät das Landwirtschaftsministerium die Tiere freiwillig einzustallen. "Meine Tiere bleiben gerade eh in der Voliere, weil das Freilaufgehege abgegrast ist", sagt die Geesthachter Züchterin Andrea Windt. Auf ihrem Grundstück hält sie neun Hühner unterschiedlicher Rassen. Zum Teil als Hobby, zum Teil wegen der Eier.