Bergedorfer Straße: Ratsversammlung beschließt mittels Sondersatzung eine Umlage von 35 Prozent

Es war ein zähes Ringen um Prozente. Am Ende fand sich in der Ratsversammlung eine breite Mehrheit für das Ergebnis: Die Anlieger der Bergedorfer Straße sollen bei der Sanierung der Fußgängerzone mit 35 Prozent der umlegbaren Kosten zur Kasse gebeten werden. Dafür wurde eine Sondersatzung beschlossen.

Über zehn Jahre dauert die Diskussion über die Sanierung der Bergedorfer Straße - dass die Debatte nichts an politischer Sprengkraft verloren hat, wurde während der Ratsversammlung deutlich. Dabei steht die Erneuerung der Fußgängerzone - inklusive teurem Pflaster wie auf dem Schillerplatz - außer Frage. Doch bisher waren sich die Politiker uneins über die Höhe der Umlage für die Anlieger. Schon im Vorfeld der Ratsversammlung hatten CDU und FDP eine Entlastung der Grundeigentümer an der Bummelmeile gefordert, wollten die Umlage auf 25 Prozent reduzieren.

Bei der Kalkulation an Kostenumlage für den Schillerplatz orientiert

"Doch mit unserem Vorschlag finden wir keine Mehrheit hier im Haus", so Walter Bödecker (CDU). Deswegen unterstützte seine Fraktion widerstrebend den Antrag der SPD, der eine Reduzierung der Umlage auf 35 Prozent vorsah. "Bei der Kalkulation haben wir uns an der Kostenumlage im Gehwegbereich am Schillerplatz orientiert", sagte SPD-Fraktionschefin Kathrin Wagner-Bockey. Das sei nach Ansicht ihrer Fraktion ein gerechter Vergleichswert.

Die Stadtverwaltung schätzt die Kosten für das zweijährige Bauprojekt auf rund 3,6 Millionen Euro, etwa 3 Millionen Euro können davon auf die Anwohner umgelegt werden - wovon diese nun 35 Prozent übernehmen müssen. Ziel der Reduzierung: Die Belastung für die Geschäftsleute gering zu halten. Kritische Stimmen aus der Wirtschaft hatten gemahnt, dass nicht alle Gewerbetreibenden eine Kostenumlage von 50 Prozent und zwei Jahre Dauerbaustelle in der Fußgängerzone verkraften würden.

"Dann brauchen wir keine Satzung, wenn wir uns nicht daran halten", sagte Grünen-Fraktionschef Ali Demirhan. Zusammen mit den Linken kämpften die Grünen für die bereits existierende Sonderregelung für Fußgängerzonen, welche eine Umlage von 50 Prozent vorsieht, im Gegensatz zu den 70 Prozent für die Anlieger der anderen Straßen.

"Damit die Kosten für die Anlieger und die Stadt gesenkt werden können, beantragen wir eine Reduzierung der geplanten Gesamtkosten um zehn Prozent", so Demirhan. Sowohl bei den Betonfundamenten, den Einfassungen für die Bäume und auch bei den Pflastersteinen für den Oberflächenbelag gäbe es noch Einsparmöglichkeiten.

"Dieses Fass machen wir jetzt nicht mehr auf", sagte Bödecker und forderte eine sofortige Entscheidung. Dabei stimmte eine Mehrheit von SPD, CDU und FDP für die Sondersatzung mit der 35-Prozent-Umlage und einer Laufzeit bis Ende 2018.

"Dem haftet der Ruch von Willkür an", kritisierte Markus Kaminski nach der Ratsversammlung. Der Grundstückseigentümer im Gerstenblöcken hatte bei der Sanierung seiner Straße 70 Prozent der umlegbaren Kosten übernehmen müssen und war enttäuscht über die Entscheidung für eine Sonderbehandlung der Grundeigentümer an der Bergedorfer Straße. Kaminski: "Aber das war auch nicht anders zu erwarten."