Wenn Menschenleben in Gefahr sind oder in anderen Notlagen können Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Sonderwegerechte in Anspruch nehmen. Mit Blaulicht und Martinshorn haben Einsatzfahrzeuge einen Sonderstatus nach der Straßenverkehrsordnung. Mit der gebotenen Vorsicht - oberste Prämisse ist sicher am Einsatzort ankommen - geht es entgegen der Einbahnstraße, über rote Ampeln oder auch ohne Halt an Stoppschildern vorbei. Autofahrer müssen Platz machen oder anhalten.