Geesthacht/Ratzeburg (ger). Ein neues Urteil sorgt für viel Diskussionsstoff: Seit Jahren zahlt der Kreis Herzogtum Lauenburg die derzeit 99 Schulbegleiter, die behinderte oder auffällige Kinder im Alltag unterstützen.

Laut Urteil des Landessozialgerichts dürfen die Kosten aber nicht von den Sozialkassen getragen werden - demnach müssten Land oder die Schulträger dafür zahlen.

Und das hätte Folgen - allein die Stadt Geesthacht wäre mit mehreren Hunderttausend Euro pro Jahr beteiligt. Kiels Bildungsministerium will bis zum Sommer Klarheit schaffen - bis dahin werden aber auch keine Anträge auf Schulbegleitung mehr bewilligt.