Um beim sogenannten "kritischen Wohnungsbrand", der bundesweit einheitlich definiert ist, die Menschenrettung durchzuführen und den Brand zu bekämpfen, müssen laut FWBP zeitgleich folgende Bemessungswerte erfüllt sein:

Einsatzmittel (Technik, Fahrzeuge etc.)

Funktionen (Einsatzkräfte)

Eintreffzeit (Hilfsfrist): Mehr als zehn Minuten ab Notruf dürfen bis zum Beginn von Rettungsmaßnahmen nicht vergehen. Denn später bestehen für Menschen, die von Feuer und Rauch eingeschlossen sind, kaum noch Überlebenschancen. Wie hoch der Grad ist, zu dem diese Vorgaben erreicht werden, liegt im Ermessen des Trägers der Feuerwehr. Geesthacht hat sich dazu bisher nicht offiziell festgelegt. In Hamburg etwa wird ein Erreichungsgrad von 95 Prozent angestrebt.