Der Staat finanziert zwölf Monate Elternzeit, für Alleinerziehende und für Eltern, die sich beide beteiligen, 14 Monate. Als Grundlage für das Elterngeld dient das monatliche Bruttoeinkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Davon werden pauschal 21 Prozent für Sozialabgaben abgezogen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des verbliebenen Bruttoeinkommens - aber nicht mehr als 1800 Euro.