Schwarzenbek. 34-Jähriger soll Kind außer Hauses gebracht haben, damit er sich unbemerkt an ihm vergehen konnte. Dann flog er auf.

Bis zuletzt hat Daniel B. (Name geändert) die ihm vorgeworfene Tat geleugnet. Er musste auf der Anklagebank des Schwarzenbeker Amtsgerichts Platz nehmen, da er seine zwölfjährige Stieftochtermissbraucht haben soll. Im Vorwege des Prozesses hatte sich der 34-Jährige aus Geesthacht gegenüber der Polizei nicht äußern wollen, im Gericht stritt er dann alles ab. Dennoch endete für ihn der zweite Verhandlungstag des nicht öffentlichen Prozesses hinter Gittern.

Mehrere Indizien hätten dafür gesprochen, dass Daniel B. schuldig ist, heißt es seitens des Amtsgerichts Schwarzenbek. Laut Anklage soll er im Januar 2022 gemeinsam mit seiner damals zwölfjährigen Stieftochter gegen 5.30 Uhr am Morgen das gemeinsame Wohnhaus verlassen haben, um sich an ihr zu vergehen. Ihm wurde vorgeworfen, das Mädchen zunächst geküsst zu haben. Anschließend soll er sie gegen den offensichtlichen Willen der Zwölfjährigen unsittlich berührt und gefordert haben, dass auch sie ihn im Intimbereich anfasse.

Daniel B. wohnt mit weiteren Stiefkindern zusammen

Nach der mutmaßlichen Tat sind laut Anklage Stiefvater und Kind in die gemeinsame Wohnung zurückgekehrt. Aufgeflogen war Daniel B., da sich seine Stieftochter einer Freundin anvertraut hatte. Deren Mutter suchte Kontakt zur Mutter des Opfers.

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Vom Amtsgericht Schwarzenbek wurde Daniel B. nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Jahr und acht Monate soll er für seine Tat hinter Gittern verbüßen. Auf eine Bewährungsstrafe kann B. nicht hoffen. Für den Angeklagten sprach, dass er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Strafverschärfend wirkte sich allerdings aus, dass seine Tat schwerwiegende Folgen hatte. Sein Opfer kann seit der Tat nicht mehr bei der Familie wohnen. Mit der Mutter und den beiden weiteren Kindern wohnt Daniel B. weiterhin unter einem Dach.

Während des Prozesses wurde zwischen mutmaßlichem Täter und Opfer eine räumliche Trennung vollzogen. Über einen großen Monitor wurde die Aussage der Stieftochter in den Verhandlungssaal übertragen. So soll vermieden werden, dass sich durch ein Aufeinandertreffen die belastende Situation für das Kind noch verschlimmert. Auch der Ausschluss der Öffentlichkeit vom Hauptteil der Verhandlung ist bei Verfahren, bei denen es um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht, üblich.