Geesthacht. Am Fahrbahnrand abgestellte Autos verengen zusätzlich die schmale Anliegerstraße. Jetzt soll das Problem gelöst werden.

Gute 590 Meter ist die Querstraße in Geesthacht lang, knapp 281 Meter davon werden Ende Januar zur Einbahnstraße. Geplant ist der Aufbau der Schilder je nach Wetterlage in der Kalenderwoche vier oder fünf. Die Geesthachter Stadtverwaltung verspricht sich von der Veränderung der Verkehrsführung mehr Sicherheit als auch die Förderung des Radverkehrs.

Bereits jetzt ist die Parallelstraße zur Bundesstraße als Fahrradstraße beschildert, zudem nur für Anlieger frei. Aber: Parkende Autos am Fahrbahnrand machen die Straße eng für Begegnungsverkehr. So wird der Abschnitt von der Waldstraße aus Richtung Post in eine Einbahnstraße für motorisierte Fahrzeuge umgewandelt. Wer mit dem Rad unterwegs ist, darf weiterhin in beide Richtungen fahren. Dies soll vor allem die Bedingungen für Fahrradfahrende verbessern.

Ein Teil der Querstraße wird Ende Januar zur Einbahnstraße

„Derzeit kommt es in der Geesthachter Querstraße immer wieder zu gefährlichen Situationen, bei denen sich zwei entgegenkommende Fahrzeuge in der engen Straße ausweichen müssen. Oft ist die Fahrbahn auch noch mit parkenden Autos oder Lieferfahrzeugen eingeengt und ein gegenseitiges Passieren ist dann nicht mehr möglich“, erklärt Andrej Wink die Situation. Er ist im Geesthachter Ordnungsamt für die Sicherheit auf den Straßen zuständig ist.

„Die Einbahnstraßenregelung wird den Verkehrsfluss optimieren und die Gefahr von Konfliktsituationen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern minimieren“, ist Wink überzeugt. Die Einfahrt zum großen Parkplatz ist von der Straße An der Post aus weiterhin möglich, da das Ende der Einbahnstraße erst dahinter liegen wird.

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Eine Fahrradstraße ist eine spezielle Art von Straße, die darauf ausgerichtet ist, den Fahrradverkehr zu fördern und für Radfahrer sicherer und komfortabler zu gestalten. Auf Fahrradstraßen haben Radfahrende Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Motorisierte Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße befahren, müssen sich jedoch den Regeln für den Fahrradverkehr unterordnen.