Bremen. Am Samstag wollen Rechte stundenlang durch Bremen marschieren. Das Verwaltungsgericht hat das Verbot der Innenbehörde aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine für Samstag geplante Demo rechtsgerichteter Kräfte mit Reichskriegsflaggen unter Auflagen zugelassen. Das von der Innenbehörde verhängte vollständige Verbot sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag. Statt eines stundenlangen Marsches durch die Stadt dürfen die Demonstranten sich aber nur von 15 bis 18 Uhr auf dem Domshof versammeln (Az. 5 V 2328/20).

Die Demonstration hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verboten, weil sie ein "aggressives und einschüchterndes Klima" schaffe. Die Teilnehmer wollten rechtsextremistisches Gedankengut inszenieren und die Reichsflagge als ihr neues Symbol statt der verbotenen Hakenkreuzflagge verfestigen. Außerdem gelte es, im Corona-Risikogebiet Bremen ein Zusammentreffen von Demonstranten, Polizei und Gegendemonstranten zu verhindern.

Gericht: Zeigen der Flaggen durch die Meinungsfreiheit gedeckt

Aufgerufen zu der Demo haben die Partei Die Rechte und mehrere Landesverbände der rechtsextremistischen NPD. Sie wollen auch frühere Flaggen und Kriegsflaggen des Deutschen Reiches in Schwarz-Weiß-Rot zeigen. Damit wollen sie dagegen protestieren, dass deren öffentliche Verwendung in Bremen als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

Bei dieser Kundgebung sei das Zeigen der Flaggen durch die Meinungsfreiheit gedeckt, befand das Gericht. In der Gesamtschau ergebe sich „kein einschüchterndes Erscheinungsbild“, wie von der Innenbehörde behauptet. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingelegt werden. Die Innenbehörde wolle noch am Freitag in die nächste Instanz gehen, kündigte eine Sprecherin an