Streit um Entgelt für die Strandnutzung gibt es in allen Küstenländern. Das Problem betrifft Niedersachsen deutlich stärker als die Nachbarländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen hat nur rund 135 Kilometer nutzbare Strände an der Nordsee, an 120 Kilometern werden Gebühren erhoben.

Mecklenburg-Vorpommern dagegen mit seiner fast 2000 Kilometer langen Ostseeküste und Schleswig-Holstein mit Nord- und Ostseeküste verfügen entsprechend auch über deutlich mehr zugängliche Strände.

In beiden Ländern gibt es gesetzliche Regelungen für Strandabschnitte, die jedermann jederzeit ohne Bezahlung zugänglich sein müssen.

Über die Kurtaxe zahlen in allen Bundesländern die Urlauber für die Herrichtung von Bädern und anderen Freizeiteinrichtungen mit.