Schleswig. Die Partei der dänischen Minderheit behält ihren Sonderstatus in Schleswig-Holstein. Das Verfassungsgericht bestätigte am Freitag die Befreiung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) von der Fünf-Prozent-Sperrklausel. Dadurch behält die Regierung von SPD-Ministerpräsident Albig mit Grünen und SSW die Ein-Stimmen-Mehrheit im Landtag. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung blieb das politische Erdbeben aus, auf das CDU und FDP gehofft hatten. Die Richter entschieden die Frage mit 4:3 Stimmen.

Regelmäßig ziehen SSW-Abgeordnete dank des Sonderstatus in den Kieler Landtag ein. Sie müssen bisher nur so viele Stimmen erringen, wie rechnerisch für einen Sitz nötig sind. Bei der Wahl 2012 brachten dem SSW 4,6 Prozent der Stimmen gleich drei Mandate. Erstmals gehört die Partei seitdem auch der Landesregierung an, in der sie mit Anke Spoorendonk als Justizministerin vertreten ist.