2250 Euro Strafe dafür, dass van Aken seine digitale Unterschrift unter Internet-Aktion mit Titel “Castor? Schottern!“ gesetzt hat.

Lüneburg. 2250 Euro: So viel muss der Bundestagsabgeordnete Jan van Aken (Linke) aus Hamburg dafür bezahlen, dass er vor zweieinhalb Jahren seine digitale Unterschrift unter eine Internet-Aktion mit dem Titel "Castor? Schottern!" gesetzt hat. Das hat das Amtsgericht Lüneburg Dienstag entschieden. Ob der Politiker in die Berufung geht, ist noch unklar.

"Kriminell. Atomlobby. Mutig: Gegnerinnen", stand auf dem Spruchband der Anti-Atom-Aktivisten, die den Prozess verfolgten. Den Prozess, den die Staatsanwaltschaft gegen die Zahlung einer Geldbuße einzustellen angeboten hatte, und den Prozess, den der Abgeordnete van Aken führen wollte.

Weil er die Anklage - auch nach dem Urteilsspruch - für falsch hält: "Ich habe eine Erklärung unterschrieben, aber keinen Aufruf." Die Lüneburger Staatsanwaltschaft habe "noch nicht verstanden, dass der Kalte Krieg vorbei ist". Als Jan van Aken, 51, nach eigener Aussage langjähriger Wendland-Aktivist und Atomkraftgegner seit Schülerzeiten, im Herbst 2010 seine Unterschrift unter die "Castor? Schottern"-Erklärung setzte, da war die Bundesregierung vom Thema Energiewende und Atomausstieg noch weit entfernt.

Aktivisten kündigten damals an, so viele Steine aus dem Gleisbett holen zu wollen, dass der Castortransport nach Gorleben gestoppt würde. Jan van Aken unterschrieb mit Namen und Berufsbezeichnung, so wie fast 1500 andere Einzelpersonen auch - laut Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Lüneburg die öffentliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat. Etliche Verfahren gegen andere Unterzeichner hat die Lüneburger Staatsanwaltschaft gegen die Auflage einer Spende respektive einer Geldauflage eingestellt. Darunter waren viele Minderjährige, aber auch van Akens Parteigenossin Sahra Wagenknecht, die eine Geldauflage akzeptierte. Wer das nicht tat, wie etwa ein Rollstuhlfahrer aus Tübingen, musste vor Gericht erscheinen. Bei vier Bundestagsabgeordneten der Linken beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität. Der Bundestag willigte ein, und mit Jan van Aken begann die Prozessreihe der Lüneburger Staatsanwaltschaft gegen die Bundespolitiker. Van Aken hätte andere wirkungsvolle Mittel wählen können, seinem legitimen Protest legalen Ausdruck zu verleihen, warfen ihm Staatsanwalt und Richterin vor. Der Verteidiger hielt dagegen: kein Appellcharakter, keine Strafbarkeit, daher Freispruch. Die Richterin folgte nicht und verurteilte van Aken zu 15 Tagessätzen "unterste Kante" für diesen Straftatbestand.