Ein ganz neues Element der Bürgerbeteiligung ist der Einwohnerantrag. Damit können Bürger dafür sorgen, dass ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung ihres Kommunalparlamentes kommt. Bei Städten mit bis zu 10.000 Einwohnern müssen vier Prozent der Einwohner diesen Antrag unterzeichnen.

Beim Bürgerentscheid müssen nicht mehr in allen Kommunen Unterschriften von zehn Prozent der Einwohner gesammelt werden. In Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern sinkt dieser Wert stufenweise ab. Bei mehr als 150.000 Einwohnern sind es noch vier Prozent. Fürs Sammeln bleiben sechs Monate Zeit, bisher waren es sechs Wochen. Ein Kostendeckungsvorschlag (wer bezahlt die Forderung) muss nicht mehr vorgelegt werden.