Beschluss in Kiel: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen in Schleswig-Holstein erleichtert werden. Regelung tritt am 26.2. in Kraft.

Kiel. Die Bürger haben es so entschieden: In Schleswig-Holstein wird dieser Satz in Zukunft häufiger zu hören sein. Der Landtag hat am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW und Piraten ein Gesetz beschlossen, das Volksabstimmungen erleichtert. Wichtigste Neuerungen: Für das Beantragen eines Bürgerentscheids sind jetzt in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern weniger Unterschriften als bisher erforderlich. Außerdem kann der Bereich der Bauleitplanung nun auch zum Gegenstand von Bürgerentscheiden werden. Das war bisher ausgeschlossen. Städtebund und Gemeindetag kritisierten das Gesetz. Sie wollen an den alten Regelungen festhalten. In den Kommunen der Metropolregion Hamburg ist das "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung" umstritten. Ines Strehlau, Landtagsabgeordnete der Grünen, sprach im Parlament von einem "tragbaren Kompromiss". "Die Bürger fordern mehr Mitbestimmung auch zwischen den Wahlen. Und das ist gut so", sagte sie. Deshalb sei es 20 Jahre nach Einführung der Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Kommunalverfassung Zeit für eine grundlegende Reform. "Die Regelungen in Schleswig-Holstein haben schon lange keinen Leuchtturmcharakter mehr."

Anders sah es ihre Landtagskollegin Petra Nicolaisen (CDU). "Es geht hier nicht darum, mehr Demokratie zu schaffen, sondern es geht um eine Verlagerung demokratischer Verantwortung", sagt sie. Der Gesetzentwurf sei im "Schnellverfahren ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen worden".

Den Anstoß für die Neuregelung hatte das vom Verein Mehr Demokratie getragene "Bündnis für Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein" gegeben. Mitglied sind unter anderem die Partei Die Linke, die Grünen, die Piratenpartei und die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik. Die hatten Unterschriften gesammelt, um das Land zu zwingen, Bürgerbeteiligung zu erleichtern. Ein landesweite Abstimmung über dieses Ansinnen hat sich mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz erledigt. Claudine Nieth, die Sprecherin des Vereins Mehr Demokratie, sagte: "Unsere Initiative für erleichterte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen wird in den Kernpunkten umgesetzt." Besonders erfreut war sie darüber, dass nun auch die Bauleitplanung zum Gegenstand von Bürgerentscheiden werden kann. "Bauthemen beeinflussen deutschlandweit 45 Prozent aller für Bürgerbegehren relevanten Themenbereiche, sie sind eines der häufigsten Anliegen der Bürger."

Dennoch ist die Bürgermitbestimmung in diesem Bereich nicht grenzenlos. Ein Entscheid ist nur beim ersten Schritt der Bauleitplanung möglich: dem Aufstellungsbeschluss. Danach wird ein Bebauungsplan oder ein Flächennutzungsplan erarbeitet, der die Details der Bebauung regelt. Mit diesem Zeitpunkt ist ein Bürgerentscheid ausgeschlossen. Mitwirkungsmöglichkeiten bleiben dennoch. Sie sind im Baugesetzbuch festgehalten. Jeder Bürger kann seine Bedenken gegen einen öffentlich ausgelegten Bebauungsplan zu Protokoll geben, die Behörden müssen diese Bedenken dann entkräften oder den Plan ändern.

Rund 350 Bürgerbegehren hat es in Schleswig-Holstein seit 1990 gegeben, etwa die Hälfte davon führten tatsächlich zu einer Abstimmung, also zum Bürgerentscheid. Die anderen scheiterten an formalen Hürden. Weil einige von ihnen mit dem neuen Gesetz entfallen, dürfte es in Zukunft erheblich mehr Bürgerentscheide geben. Städtebund und Gemeindetag finden gerade das bedenklich. Die Gesetzesänderung könne dazu führen, dass Bürgerentscheide benutzt würden, um "Partikularinteressen ohne Allgemeinwohlbindung" durchzusetzen, heißt es in einer Stellungnahme der Verbände. Das werde diejenigen demotivieren, die bereit seien, sich im Sinne der Allgemeinwohlverpflichtung kommunalpolitisch zu engagieren. Die Verbände lehnen die Neuregelung insgesamt ab. Begründung: Es gebe keinen Änderungsbedarf.

In den schleswig-holsteinischen Kommunen der Metropolregion Hamburg stößt der Beschluss des Landtags auf ein unterschiedliches Echo. Maria Herrmann, Fraktionsvorsitzende der SPD in Bad Oldesloe, sagte: "Die Bürger sollten überall dort, wo sie selbst entscheiden können, auch die Möglichkeit dazu bekommen." Der Bürgermeister von Bad Bramstedt, Hans-Jürgen Kütbach (FDP), fürchtet hingegen, dass die Neuregelung dazu genutzt werden könnte, Projekte zu verhindern. "Besonders bei der Bauleitplanung kann das zu Stillstand führen", sagte er. Der Pinneberger Landrat Oliver Stolz ist ähnlicher Ansicht. "Nun besteht die Gefahr, dass eine kleine Bürgermeute die Entwicklung einer Stadt verhindert", so Stolz.