In Niedersachsen hat die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2005 die Verpflichtung zur Beschäftigung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter aufgeweicht. Bis dahin waren neben den Kreisen und kreisfreien Städten auch größere kreisangehörige Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern verpflichtet, die Position hauptamtlich zu besetzen. Dies gilt jetzt nur noch für rund ein Dutzend große Städte. Seit 2005 sind damit nicht mehr 137 kommunale Körperschaften im Land dazu verpflichtet, sondern nur noch 55. Eine allerdings aus dem Jahr 2008 stammende Abfrage des Sozialministeriums zeigte aber auch, dass immer noch mehr als 120 Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich arbeiteten, fast 70 kommunale Gebietskörperschaften die hohen Kosten also freiwillig trugen. Im Jahr 2005 änderte die schwarz-gelbe Koalition zugleich die Bezeichnung: Aus der Frauenbeauftragten wurde der oder die Gleichstellungsbeauftragte.