EU-Richtlinie erlaubt größere Mengen. Feuerwehr rät zur Vorsicht

Hamburg. Wenn es die Hamburger in zwei Tagen wieder krachen lassen, gilt die neue Silvester-Devise: greller, bunter, lauter. Denn von heute an stehen in den Geschäften Feuerwerkskörper zum Verkauf, die mehr Pyrotechnik enthalten als je zuvor. Möglich macht es die EU-Richtlinie "2007/23/EG", nach der mehr als doppelt so viel "Netto-Explosiv-Stoffmasse" in sogenannten Batteriefeuerwerken stecken darf: Statt 200 Gramm sind jetzt bis zu 500 Gramm Explosivmasse erlaubt. Die Batterien, meist von runder oder viereckiger Form, brennen automatisch eine ganze Reihe von Effekten ab.

Wie gefährlich sind die Batterien? Für Klaus Gotzen, Chef des Verbandes der pyrotechnischen Industrie, bieten sie sogar mehr Sicherheit und Komfort. "Das Mehr an Explosivmasse bedeutet vor allem, dass neben einer verbesserten Standfestigkeit auch die Abbrenndauer erhöht wird. Statt einer Minute haben die Benutzer jetzt zwei bis drei Minuten etwas davon." Die Feuerwehr Hamburg sieht in den vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) getesteten explosiveren Geschützen kein Problem - sofern sie wie vorgeschrieben verwendet werden. "Das Problem sind nicht die größeren Feuerwerkskörper, sondern deren unsachgemäße Handhabung", sagt Sprecher Manfred Stahl. Erst gestern entfachten zwei Jungs in Malchow (Mecklenburgische Seenplatte) einen Brand, als sie Böller in das Kellerfenster eines leer stehenden Reihenhauses warfen. Zum Jahreswechsel 2011 musste allein die Hamburger Feuerwehr 1100-mal ausrücken, mehr als 400 Menschen hatten sich verletzt, teils schwer. So hatte es einem 24-Jährigen die Hand zerfetzt, als er mit einem Vogelschreck herumhantierte. In Norderstedt detonierte ein selbst gebastelter Böller in der Hand eines 19-Jährigen, in Delmenhorst schoss sich ein 41-Jähriger eine Rakete ins Gesicht, in Kiel wurde ein Böller-Bastler in seiner Wohnung schwer verletzt.

Zugelassen ist nur Pyrotechnik, die das BAM-Siegel erhalten hat, Feuerwerk der Klasse II gehört nur in die Hände von Erwachsenen. Abgebrannt werden dürfen Knaller, Böller und Raketen zu Silvester nur zwischen 18 und ein Uhr, keinesfalls in der Nähe von Kirchen, Reetdachhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen. Tabu sind Signalraketen und Vogelschreckmunition. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro.