Die AWZ ist die Ausschließliche Wirtschaftszone jenseits des Küstenmeeres. Sie kann bis zu 200 Seemeilen hinausreichen. Im Rahmen seiner Hoheitsbefugnisse darf der Küstenstaat künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke, wie beispielsweise Bohrinseln, errichten und Meeresforschung betreiben.

Über die Genehmigung entscheidet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. In Deutschland werden die überwiegenden Windkraftprojekte in Tiefen von bis zu 35 Metern und in einer Entfernung zur Küste von mehr als 30 Kilometern geplant. Sie werden mit Spezialschiffen montiert, deren Betrieb gut 100 000 Euro am Tag kostet. Jeder Sturm- und damit Ausfalltag macht das Bauen auf See daher sehr teuer.