Die Entschädigung für ungerechtfertige Strafverfolgung ist gesetzlich geregelt. Im Jahr 2009 hat der Bundesgesetzgeber den Tagessatz für die Freiheitsentziehung von elf auf 25 Euro pro Tag erhöht. Ausgeglichen wird damit der immaterielle Schaden.

Die Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten eine Anhebung auf mindestens 100 Euro gefordert und argumentiert, 25 Euro entsprächen nur etwa einem Euro für jede Stunde im Gefängnis.

Deutschland liegt laut DAV auch nach der Anhebung weit zurück im Vergleich mit den europäischen Nachbarländern.

Materielle Schäden wie fiktive Gehaltserhöhungen oder nicht erfolgte Zahlungen zur Rentenversicherung können ersetzt werden.

Das Verfahren, die Höhe der Entschädigung zu ermitteln, ist allerdings kompliziert. Durchzuführen ist es von den Generalstaatsanwaltschaften.