Die mit Niedersachsen vereinbarten Änderungen werden in den Planfeststellungsbeschluss eingearbeitet, dann wird der Beschluss veröffentlicht und zwei Wochen lang ausgelegt.

Den Umweltverbänden oder betroffenen Gemeinden in Elbnähe bleiben anschließend vier Wochen Zeit, um Klage einzureichen.

Die Verbände wollen klagen.

Zur Vereinfachung des Verfahrens gibt es nur eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es kann im Eilverfahren die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses anordnen, aber auch einen Baustopp bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Diese Entscheidung würde vermutlich erst 2013 fallen.

Wann mit der Elbvertiefung tatsächlich begonnen wird, ist noch offen. Hamburg strebt an, in diesem Jahr mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauzeit wird auf zwei Jahre veranschlagt.