Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Helgoland, den Halligen sowie auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen
Quelle: Konferenz der Kultusminister
Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Helgoland, den Halligen sowie auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen
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