Kiel. Der SSW kann Schleswig-Holstein nur mitregieren, weil er von der Fünf-Prozent-Klausel befreit ist. Bei der Wahl am Sonntag holte der Südschleswigsche Wählerverband mit 4,6 Prozent drei Sitze im Landtag.

Der Verfassungsrechtler Professor Herbert von Arnim traut sich kein Urteil darüber zu, ob der Sonderstatus für die Partei der dänischen Minderheit gerechtfertigt ist. Das Bundesverfassungsgericht legte sich bereits 2005 fest. Demnach verstößt die bundesweit einzigartige Regelung nicht gegen das Grundgesetz.

Der Kieler Politikprofessor Joachim Krause sieht den Landtag in der Pflicht. Nach Rechtslage seien die Mandate des SSW "vollwertig". Der Landtag könne das Wahlrecht aber ändern, wenn er zu dem Ergebnis komme, dass der SSW trotz Verzichts auf Direktkandidaten in Holstein eine Partei wie jede andere sei.