Auch bei Silvesterpartys gilt das Gebot der Rücksichtnahme. „Die erweiterte Toleranzgrenze für Lärm darf nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden“, mahnt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg.

Nachbarn sollten über die Party informiert und am besten eingeladen werden. Grundsätzlich gelte ab 22 Uhr Nachtruhe, am besten man feiere von da an mit „angezogener Handbremse“; das beinhalte auch, dass Raketen und Böller nicht im Treppenhaus oder Hauseingang gezündet werden dürfen. Diese dürfen vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar bis 1 Uhr morgens abgebrannt werden.

Dachluken, Fenster und Balkon- sowie Terrassentüren daher am besten geschlossen halten.