Der Versicherungsschutz ist bei Fahrlässigkeit gefährdet. Wie Eigentümer gerade im Winter Vorsorge treffen können.

Wenn Schnee dick und schwer auf dem Dach liegen bleibt, ist es mit der Freude vieler Eigentümer schnell vorbei. Erst recht, wenn auch noch die klirrend kalte Luft die Leitungen einfriert. Viele Hausbesitzer sind dann ratlos. Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät: "Wer ein ungutes Gefühl hat, sollte das Dach räumen." Bisweilen könnten Hausbesitzer dies auch ohne fremde Hilfe erledigen, doch wenn es sich um steile Satteldächer oder ältere, instabile Flachdächer handele, sollten Fachleute das übernehmen.

Grund zur Panik brauchen Hausbesitzer aber in der Regel nicht haben, sagt Eva Reinhold-Postina, Sprecherin des Verbandes Privater Bauherren (VPB). "Die Statik moderner Hausdächer ist auf sehr hohe Schneelasten ausgelegt. Die Werte orientieren sich dabei streng an den verschiedenen Schneelastzonen in Deutschland." Die Maximalwerte können Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis ihres Daches nachlesen. Nicht so stabil sind Gartenhäuschen und Terrassenvordächer. "Auch die Dächer von Carports oder Holzgaragen sollten per Schaufel schnell vom Schnee befreit werden, damit das darunter stehende Auto nicht begraben werden kann", rät Alexander Wiech.

Auch wer sich keine Sorge um die Stabilität seiner Dächer machen muss, darf auf die Räumung nicht verzichten. Denn Hausbesitzer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. "Wenn sich ein Schneebrett löst und Passanten auf dem Bürgersteig trifft, wenn jemand vor der Tür auf eisigem Grund ausrutscht oder wenn ein herabfallender Eiszapfen jemanden verletzt, ist der Hausbesitzer verantwortlich", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Zwar zahle in der Regel die Haftpflichtversicherung. Doch der Versicherungsschutz könne gemindert werden oder gar verloren gehen, wenn Fahrlässigkeit nachweisbar sei.

Einem Hausbesitzer, der sein Haus selbst bewohnt, genüge die Privathaftpflichtversicherung, sagt Rudnik. Wer sein Haus hingegen anderen zum Wohnen überlasse - und sei es nur der Schwiegermutter in einer kleinen Einliegerwohnung -, brauche eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Beide prüften aber stets, ob der Hausbesitzer auch tatsächlich haftbar sei. "Wer sein Auto bei akutem Schneefall ausgerechnet unter einer steilen Dachkante parkt, darf nicht zwangsläufig mit Entschädigung durch den Hauseigentümer rechnen", sagt Rudnik. Im Gegenzug dürfen Eigentümer, die in den Winterurlaub fahren, ihre Verantwortung nicht vergessen. "Deshalb sollten das Räumen und Streuen des Bürgersteigs und andere Vorkehrungen nach Möglichkeit dem Nachbarn oder sogar einem professionellen Räumdienst übertragen werden", rät Rudnik.

Schnee auf dem Boden ist ebenfalls ein Problem. Verwehungen mögen Romantiker zwar erquicken, doch fürs eigene Heim sind sie spätestens dann gefährlich, wenn sie sich an Mauern oder Hausecken schmiegen. "Schnee ist eben Wasser", sagt Reinhold-Postina. "Wärme aus dem Hausinneren taut die hinterste Schicht der Verwehung auf, aber das Wasser kann nicht abfließen." Es kann sich dann seinen Weg durch Fugen und Ritzen in den Mauern suchen, ins Innere des Hauses gelangen und dort alles unter Wasser setzen.

Ein weiteres Übel, mit dem Hausbewohner im Winter rechnen müssen, sind zugefrorene Leitungen - vor allem in unbeheizten Kellerräumen. "Man darf auf keinen Fall versuchen, mit dem Bunsenbrenner ranzugehen, um das Eis zu schmelzen", warnt Wiech. Das kann Feuer entfachen. Reinhold-Postina empfiehlt den Anruf bei einem Installateur. Zwar könnten auch Laien vereiste Rohre behutsam mit wärmenden Tüchern auftauen, doch Haarrisse oder sonstige Schäden blieben unentdeckt und der nächste Wasserschaden sei programmiert. Wer vorbeugen will, sollte Leitungen in unbeheizten Kellern umhüllen, geeignete Rohrdämmungen gibt es im Baumarkt. Besser noch ist es, wenn die Heizung im Winter mindestens auf dem Minimum läuft - auch wenn Bewohner abwesend sind. Außerdem sollte die Wasserzufuhr für Leitungen nach draußen abgestellt sein und - wenn möglich - das noch im Rohr befindliche Wasser abgelassen werden. Um Frostschäden zu verhindern, sollte der Hahn nicht vollständig zugedreht sein, rät Wiech. Auch Teichpumpen sollten aus dem Wasser genommen werden oder aber leer sein, wenn die Temperaturen unter null sinken.