Ein Austausch lohnt sich aber wegen des möglichen Asbestrisikos

Besonders in den 70er-Jahren sind viele Wohnungen in Deutschland mit einer Nachtspeicherheizung ausgerüstet worden. Diese wird nachts mit Strom aufgeladen und gibt die gespeicherte Wärme tagsüber ab. Damals galt diese Technik als zukunftsweisend und umweltfreundlich. Und sie wurde vom Staat gefördert, da Kraftwerke, die nachts nicht mal eben heruntergefahren werden konnten, gleichmäßiger ausgelastet sein sollten. Doch Nachtspeicherheizungen gehören mittlerweile längst der Vergangenheit an: Das Ende der Heiztechnik ist schon seit 2007 besiegelt - und viele Hersteller werben mit Zwang zum baldigen Wechsel.

Doch "bald" ist erst im Jahr 2019, wenn die Verordnung greift. Und viele müssen sich zudem keine Sorgen machen: "Denn nicht jeder Hausbesitzer ist zum Austausch von Nachtspeicheröfen durch die Energieeinsparverordnung verpflichtet", sagt Alexander Sperr von der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung in Berlin.

Dazu Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin: "In der Regel müssen Nachtspeicherheizungen, die 30 Jahre und älter sind, in allen älteren Wohngebäuden, errichtet vor 1994, mit sechs und mehr Wohneinheiten bis 2019 ausgetauscht werden." Ausnahmen gelten für Modelle, die nach 1990 eingebaut wurden. Diese müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine Verpflichtung.

Der Grund für das Ende war die negative Umwelt- und Energiebilanz. Auch wurde das positive Image von Nachtspeicherheizungen angekratzt, als es hieß, dass die Heizungen, die vor 1984 gebaut worden sind, mit Asbest belastet seien. Da durch einen Stoß gegen die Heizung Asbestfasern ins Zimmer entweichen könnten, rät Hans Ulrich-Raithel vom Umweltinstitut in München, über die Produktnummer und mithilfe eines Elektrikers klären zu lassen, ob ein Asbestrisiko vorliegt. Solche Heizungen sollten dann möglichst rasch ausgetauscht werden. "Mieter müssen hierüber mit dem Vermieter sprechen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Weigere der Vermieter sich, die Heizung auszutauschen, sollte man sich an das Gesundheitsamt wenden.

Bei der Wahl neuer Heizungstechnik sollte man neben den Kosten für die Anschaffung auch die für Wartung, Reparaturen, Pflege sowie Verbrauch berücksichtigen, rät die Verbraucherzentrale. Wer seinen Nachtspeicherofen gegen eine elektrische Direktheizung austauschen will, sollte den Tarif beachten. Die Strahlungs- oder Infrarotheizung werde in der Regel mit dem teureren Tagstrom versorgt. "Strom ist eine hochwertige Energie, die zum direkten Heizen teuer ist", gibt Energieexperte Stolte zu bedenken.