Bauherren erhalten bei der Architektenkammer praktische Tipps. Auf der Webseite findet sich ein Verzeichnis der Architekten mit ihren Spezialgebieten.

Die eigenen vier Wände sind gefunden, der Notarvertrag geschlossen, die Finanzierung steht - und lässt sogar noch Luft, um Haus oder Wohnung noch besser auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Der Grundriss wäre ohne trennende Wände großzügiger, der Dachboden prima geeignet für zwei Kinderzimmer: Ein Wintergarten wäre ein schöner Platz zum Lesen und anstatt des kleinen, grün gefliesten Bades wünscht man sich eine großzügige Wellnessoase. Insbesondere wenn Kinder ausziehen, Haus oder Wohnung vor dem Ruhestand altersgerecht ausgestattet werden soll, stehen größere Umbauten an.

Ob Anbau, Umbau oder Ausbau - als Hauseigentümer ist man sein eigener Herr, solange man das Baurecht einhält. Bei einer Wohnung darf man seine Vorstellungen nur innen verwirklichen, sobald das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Viele Arbeiten wie Trennwände montieren, Fertigparkett verlegen oder Fliesen erneuern, lassen sich in Eigenleistung und mit Freunden erbringen - die einzige Chance, die Umbaukosten niedrig zu halten, denn der Lohn macht mindestens die Hälfte des Renovierungspreises aus. Bauherren sollten jedoch Kraft, Zeit und Können richtig einschätzen.

Neue Installationen, Heizungs- oder Lüftungsanlage oder Wände einziehen - das funktioniert alles ohne Baugenehmigung. Hier muss "nur" der richtige Handwerker oder die Fachfirma gefunden werden. Beim Durchbrechen oder Entfernen von Mauern muss der Bauherr nach den Bestandsplänen des Hauses die Funktion der Wände kennenlernen oder vorsichtshalber von einem Statiker prüfen lassen. Nur Bauteile ohne tragende oder aussteifende Funktion können bedenkenlos entfernt werden. Ansonsten müssen Träger oder Stützen eingebaut werden, die bestimmte beispielsweise brandschutztechnische Anforderungen erfüllen müssen.

Bei konstruktiven Änderungen ist eine Baugenehmigung bzw. Bauanzeige erforderlich - das örtliche Bauamt gibt Auskunft. Fallen weitere baurechtliche und konstruktive Arbeiten an, ist meist auch der handwerklich begabte Laie überfordert. Hier kommt der Architekt oder der ebenfalls bauvorlagenberechtigte Bauingenieur ins Spiel.

"Den passenden Architekten finden die meisten Bauherren durch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis", sagt Claas Gefroi von der Hamburgischen Architektenkammer. Auf der Webseite der Kammer findet sich ein Verzeichnis der Hamburger Architekten mit ihren jeweiligen Spezialgebieten. "Empfehlungen darf die Kammer nicht geben, Bauherren können aber anrufen und praktische Tipps einholen, wie sie ihren Bau angehen", so Gefroi. Ideen für das eigene Vorhaben geben Referenzprojekte auf den Webseiten der Architekturbüros, Ratgeber für Ausbau und Umbau (Buchhandel), das Jahrbuch Architektur (Architektenkammer) sowie diverse Internetseiten.

Ist der Architekt gefunden und beauftragt, setzt sich der Bauherr mit ihm zusammen und bespricht die Bauaufgabe. "Je gründlicher die Planung, desto größer die Chance, dass das Zeit- und Kostenbudget eingehalten wird", sagt Frank Focke, Architekt beim Hamburger Büro nps Tchoban Voss. Der Architekt erarbeitet den Vorentwurf und den Kostenvoranschlag und bespricht Genehmigungsfragen sowie notwendige Fachfirmen. Liegen der endgültige Entwurf, Baugenehmigung und Kostenberechnung vor, nimmt der Architekt Ausschreibung und Auswahl der Fachfirmen vor, vergibt die Aufträge und übernimmt die Bau- und Baukostenüberwachung.

Der Bauherr kann bei kleineren Vorhaben alle Aufträge auch selber vergeben und den Bau selbst überwachen. Die Vergabe des gesamten Paketes an einen Generalunternehmer ist eine weitere Möglichkeit. Sie hat den Vorteil, dass sich der Bauherr nicht um die einzelnen Gewerke kümmern muss. Dennoch sollte der Bauherr Kosten und Fertigstellungstermine im Auge behalten", rät Focke. Alle Verträge und anschließende Veränderungen sollten schriftlich abgefasst werden.

Sind die Nachbarn informiert, die nötigen Versicherungen abgeschlossen, der Baubeginn bei der Behörde angezeigt, eventuelle Vermessungsmaßnahmen erledigt und die amtlichen Genehmigungen da, kann der Bau beginnen. Nach erfolgreicher Fertigstellung erfolgt die technische Endkontrolle durch den Architekten sowie die Abnahme vom Bauherrn. Meist muss die Fertigstellung bei der Behörde angezeigt werden. Der Architekt hat jetzt noch die Aufgabe, Gewährleistungsfristen aufzulisten, eventuelle Mängelbeseitigung und Nacharbeiten zu kontrollieren. Architekten werden nach der Honorarordnung für Architekten bezahlt. "Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten Bauherr und Architekt über das Honorar sprechen", empfiehlt Holger Matuschak, Justiziar der Architektenkammer.

www.homesolute.de
www.baulinks.de
www.enev-online.de