Bei umfangreicheren Maßnahmen ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung so wichtig wie die Privathaftpflicht. Verletzen sich etwa spielende Kinder auf dem Grundstück oder stürzt ein Bekannter auf der Baustelle, regelt sie Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche.

Freischaffende Architekten müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben - auch ein Schutz für den Bauherrn. Freiwillige Helfer müssen über die Bauberufsgenossenschaft versichert werden (1, 84 Euro pro geleistete Arbeitsstunde). Das gilt nicht für den Bauherrn selbst oder dessen Ehegatten. Bauherren und Ehepartner sollten sich jedoch mit einer Unfallversicherung selbst versichern. Die Bauleistungsversicherung kommt für Schäden auf, die während der Bauzeit auftreten.