Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann höhere Pauschalen bei der Steuererklärung absetzen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich der Weg zur Arbeit um eine Stunde verkürzt oder wenn ein neuer Job in einer anderen Stadt angetreten wird. Bei Ehepaaren genügt es, wenn es einen von beiden betrifft. Zusätzlich akzeptiert das Finanzamt die Rechnung der Spedition, Kosten für Lkw-Miete und Fahrten am Umzugstag. Dasselbe gilt, wenn übergangsweise doppelte Miete gezahlt wird. Das gilt auch für Umzüge im Jahr 2008.

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