Scheine Die Bundesbank leistet für beschädigte Euro- oder D-Mark-Banknoten Ersatz, wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt wird oder nachgewiesen werden kann, dass die fehlenden Teile der Banknote vernichtet wurden.

    Münzen Erstattet oder umgetauscht werden auch Euro-Münzen, die aufgrund langer Umlaufdauer oder einer Beschädigung nicht mehr für den Umlauf geeignet sind. Auch Banknoten der Bank deutscher Länder (ab 20. Juni 1948) werden angenommen. Andere Vorgängerwährungen der D-Mark (etwa Reichsmark), die Mark der DDR und ausländische Währungen werden nicht zur Erstattung angenommen.

    Wert Sind die eingereichten Noten oder Münzen erstattungsfähig, wird der volle Nennwert erstattet. Bei DM-Banknoten und -Münzen wird der entsprechende Gegenwert in Euro ausgezahlt.

    Antrag Verbraucher können ihre Bank oder Sparkasse fragen, ob sie bereit ist, das beschädigte Geld an eine Bundesbankfiliale weiterzuleiten. Es kann aber auch selbst bei einer Filiale der Bundesbank abgegeben werden. Alternativ kann das Geld per Post gesendet werden: Deutsche Bundesbank, Hegelstraße 65, H 313, 55122 Mainz. Dabei sollte ein Erstattungsantrag ausgefüllt werden. Er ist im Internet abrufbar unter: https://bit.ly/2xEUdaG.