Luxemburg. Der Einsatz von drei Mitteln bleibt auch nach einer Klageder Hersteller untersagt

    Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote bienenschädlicher Insektengifte vor dem EU-Gericht gescheitert. Die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neo­nikotinoiden seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. (Rechtssachen T-429/13, T-451/13 und T-584/13).

    Die Unternehmen hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. Im Jahr 2013 hatte die EU-Kommission ihre Verwendung etwa bei bestimmten Getreidearten oder zur Saatgutbehandlung verboten. Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädlichen Folgen für Bienen habe nur das Verbot eine Beschränkung von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bereits gekaufte Saatgutvorräte in EU-Mitgliedsstaaten hätten sonst weiter verwendet werden können. Ferner hieß es, inzwischen werde ausdrücklich verlangt, dass Wirkstoffe „keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker“ haben dürfen.

    Behandlung mit Fipronilwieder erlaubt

    Auch eine Klage des BASF-Konzerns gegen das seit März 2014 geltende Verbot für mit dem Pestizid Fipronil behandeltes Saatgut wies das EU-Gericht ab: BASF vertreibe solches Saatgut selbst nicht, sodass das Verbot den Konzern nicht unmittelbar betreffe. Allerdings erklärten die Luxemburger Richter eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2013 für ungültig, mit der die Fipronil-Behandlung auch von bestimmten Kulturpflanzen eingeschränkt wurde. Die Kommission habe die Beschränkung verfügt, ohne die Folgen abgeschätzt zu haben, bemängelten die Richter. Die Vermarktung und die Aussaat von behandeltem Saatgut bleibt weiter untersagt, die Einschränkung für Kulturpflanzen gilt dagegen nicht weiter. Die BASF begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs. Eine neuerliche Registrierung für die Saatgutbehandlung in Europa werde BASF aber nicht weiterverfolgen, teilte eine Sprecherin mit.