Luxemburg.

Eine Bürgerinitiative ist vor dem EU-Gericht mit dem Vorstoß gescheitert, die EU-Kommission zum Stopp jeder Finanzierung von Abtreibungen oder Zerstörung von Embryonen zu zwingen. Die Luxemburger Richter bestätigten am Montag die Entscheidung der Brüsseler Behörde, trotz einer Bürgerinitiative mit mehr als einer Million Unterschriften keinen entsprechenden Vorschlag zu machen. (Rechtssache T-561/14)

Die Gruppe „Einer von uns“ hatte die Europäische Bürgerinitiative 2012 gestartet und mehr als die benötigten eine Million Unterstützer in mindestens sieben EU-Ländern gefunden. Sie forderte ein Verbot der Finanzierung von Tätigkeiten, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen verbunden sind, einschließlich Abtreibungen. Sie bezog dies auf Forschung, Entwicklungshilfe und öffentliche Gesundheitsdienste. Nach den EU-Regeln für Europäische Bürgerinitiativen musste sich die Kommission offiziell mit dem Anliegen befassen. Sie entschied sich dann jedoch im Mai 2014, keine Gesetzesinitiative vorzulegen. Nach dem jetzigen Urteil des Gerichts der Europäischen Union durfte sie das.