Luxemburg.

Mit dem Abholzen Zehntausender Bäume im Naturschutzgebiet Bialowieza hat Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag. Geklagt hatte die EU-Kommission. Ihr gaben die EU-Richter in vollem Umfang recht.

Bialowieza gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas mit einzigartiger Artenvielfalt. Der Naturraum erstreckt sich von Polen nach Weißrussland und ist als Unesco-Weltnaturerbe anerkannt. Zudem ist ein Teil davon auf polnischer Seite als Natura-2000-Gebiet nach EU-Recht besonders geschützt.

Trotz strenger Auflagen für die Forstwirtschaft erlaubte die polnische Regierung 2016, in dem Urwald fast dreimal so viel Holz einzuschlagen wie vorher. Sie begründete dies mit der Ausbreitung des Borkenkäfers. 2017 wurden nach offiziellen Angaben 150.000 Bäume gefällt. Die EU-Kommission hielt dies für eine Verletzung von EU-Naturschutzrecht. Dem schlossen sich die EU-Richter jetzt an. Polen habe gegen seine Verpflichtungen aus der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie verstoßen, stellte der EuGH fest (Rechtssache C-441/17).