Bonn.

Hochschullehrer müssen sich bei politischen Äußerungen nicht so zurückhalten wie manch andere Beamte. Das schreibt Klaus Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, in der Zeitschrift „Forschung und Lehre“. Laut Gesetz dürfen sich Beamte zwar politisch betätigen, müssen je nach Amt aber mit öffentlichen Äußerungen sparsam umgehen – das gibt das sogenannte Mäßigungsgebot vor. Für Hochschullehrer gelte das aber nur eingeschränkt, wissenschaftliche Kritik am Grundgesetz sei erlaubt.