Hamburg.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte sich wehren dürfen. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die ihrer Meinung nach zu wenig Geld verdienen. Oder für solche, die oft mehr Stunden arbeiten müssen als vereinbart.

Eine Möglichkeit, sich zu wehren, ist ein Streik. Sie gehen dann nicht zur Arbeit. Damit wollen sie ihre Firma, ihren Arbeitgeber, unter Druck setzen. In vielen Berufen darf gestreikt werden: Arbeiter in Autofabriken, Piloten, Lokführer, Beschäftigte bei der Müllabfuhr oder in Kindergärten – sie alle haben schon mal aus Protest die Arbeit niedergelegt. Bei Lehrern aber ist das anders. Die meisten von ihnen sind Beamte.

Für Beamte gelten bei uns schon seit mehr als 100 Jahren besondere Regeln. Eine davon sagt: Beamte dürfen nicht streiken! Das liegt an ihrer besonderen Rolle. Der Staat muss sich auf die Beamten verlassen können. Polizisten etwa sorgen für unsere Sicherheit, Finanzbeamte kümmern sich um das Geld des Staates, und Lehrer bilden Schüler aus – so wie es der Staat erwartet. Im Gegenzug sind sie unkündbar, können also nicht ihren Job verlieren. Auch im Alter sind Beamte besonders gut abgesichert.

Jetzt aber wollen einige Lehrer vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, ein Recht auf Streik erzwingen. Sie sagen: Streiken ist ein Menschenrecht. Mal sehen, wie die Richter entscheiden. Sie wollen aber erst in einigen Monaten ihr Urteil sprechen.