Hamburg.

Ein Verdächtiger wird von der Polizei gesucht. Er flüchtet ins Ausland. Was nun? Kann die Polizei einfach hinterher und ihn im anderen Land festnehmen?

Nein, sie darf das nur im eigenen Land. Das heißt aber nicht, dass der Gesuchte einfach so davonkommt. Denn die Polizei in dem Land, in das er geflohen ist, kann nach ihm fahnden und ihn festnehmen. Damit die von der Suche erfährt, gibt es eine besondere Polizei-Organisation. Sie heißt Interpol.

Interpol soll die Zusammenarbeit der Polizeien verschiedener Länder unterstützen. 190 Länder sind Mitglied der Organisation, Deutschland gehört dazu.

Und wie arbeitet Interpol?

In jedem Mitgliedsland gibt es Stellen, an die Interpol sich wenden kann. In Deutschland ist dies das Bundeskriminalamt, kurz BKA. Das ist die zentrale Kriminalpolizei für Deutschland.

Ein Beispiel: Die Polizei in Deutschland weiß, ein Verdächtiger ist nach Südamerika geflohen. Dann kann sie über Interpol „ersuchen“, also bitten, in den betreffenden Ländern soll nach diesem Verdächtigen gefahndet werden, erklärt eine BKA-Sprecherin.

Die Zentralbüros von Interpol in den Mitgliedsländern müssen aber klären, ob sie die in Deutschland gesuchte Person auch in ihrem Land zur Festnahme ausschreiben, erklärt die BKA-Sprecherin. „Jedes Land entscheidet selbst, wie es mit dem Ersuchen umgeht und ob eine Festnahme und Auslieferung infrage kommen.“ Das heißt: Interpol nimmt niemanden fest und ermittelt auch nicht selbst. Das machen die Polizeien der Mitgliedsländer.

Gerade taucht Interpol häufig in den Nachrichten auf. Das hat damit zu tun, dass ein deutscher Schriftsteller in Spanien vorübergehend festgenommen wurde. Die Türkei hatte über Interpol darum gebeten. Sie wirft ihm vor, etwas Verbotenes getan zu haben. In Deutschland sind viele Politiker der Meinung, dass er zu Unrecht beschuldigt wird.