Berlin.

Eine ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr beanstandet hatte.

Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, durften bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht waren. In einem normalen Krankenhaus war eine solche Zwangsbehandlung bisher nicht möglich – was der Bundestag nun geändert hat. Mit der Begründung, der Staat habe die Pflicht, Gesundheit und Leben jedes Bürgers zu schützen. Ambulante Zwangsmaßnahmen bleiben aber weiterhin ausgeschlossen.