StraSSburg.

Das Ausbringen von Pestiziden ist von Januar 2018 an auf sogenannten ökologischen Vorrangflächen verboten. Dafür stimmte am Mittwoch das Europäische Parlament in Straßburg. Landwirte müssen fünf Prozent ihrer Ackerflächen so nutzen, dass sie Tieren und Umwelt zugutekommt – etwa Hecken als Unterschlupf für Nager oder Vögel erhalten oder bodenfreundliche Pflanzen setzen. Soweit vereinbar, darf diese ökologische Vorrangfläche auch wirtschaftlich genutzt werden, was bisher auch den Pestizid-Einsatz umfasste.