Erkrankt medizinisches Personal an der Augengrippe, ist es laut Robert Koch-Institut (RKI) nicht arbeitsfähig und darf keinen Umgang mehr mit Patienten haben. Sind auch Patienten vermehrt betroffen, müsse der
Krankenhaushygieniker verständigt und die Quelle ausfindig gemacht werden, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Leiter von Kindergärten und Schulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Ausbruch in ihrer Einrichtung zu melden. Da wirksame Hygienemaßnahmen in Kindergemeinschaftseinrichtungen kaum zu gewährleisten seien, müssten erkrankte Kinder dringend zu Hause bleiben, erklärt das RKI. Die Adenoviren halten sich an Türklinken und anderen Oberflächen sehr lange, Erkrankte können zudem bis zu drei Wochen lang ansteckend sein.