Tübingen.

Expertise schützt einen Schiedsrichter nicht vor falschen Wahrnehmungen. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Universität Tübingen.

Anlass für die Studie war ein Ereignis vor drei Jahren: Im Spiel Hoffenheim gegen Leverkusen kam es zum berühmten Phantomtor. Alle sahen das Tor der Leverkusener, auch der Schiedsrichter. Tatsächlich war der Ball durch ein Loch im Außennetz ins Tor geschlüpft. Die Torlinie hatte der Ball nie überschritten.

Markus Huff aus dem Arbeitsbereich Allgemeine Psychologie der Universität Tübingen argumentierte, dem Schiedsrichter sei der Fehler nicht anzulasten. Der menschlichen Wahrnehmung entgingen viele Informationen, die das Hirn errate und ergänze – auch fehlerhaft. Um das zu belegen, testete er mit Kollegen die Wahrnehmung von Fifa-Schiedsrichtern und Laien beim Betrachten von Videos, die typische Fußballsituationen zeigten. Sie veränderten die Clips und schnitten etwa die Ballberührung heraus. Hinterher waren sich die Probanden sicher, die Berührung gesehen zu haben, auch der Schiedsrichter. Das Hirn habe, basierend auf den kausalen Informationen, jeweils die Abläufe ergänzt, erklärt Huff. „Entscheidend sei die Plausibilität der Ereignisse.“