München.

Eine automatische Erweiterung der vertraglichen Leistungen eines Mobilfunktarifs ist einem Gerichtsurteil zufolge unzulässig. In der Entscheidung des Landgerichts München I geht es um die Freischaltung von zusätzlichem kostenpflichtigen Datenvolumen für die Internetnutzung (Datenautomatik) sowie eine Hochstufung in einen teureren Tarif, ohne dass der Kunde zugestimmt hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der beklagte Provider Telefonica mit seiner Marke O2 hat Berufung angekündigt, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen mitteilt.