Berlin.

Onlinereiseportale dürfen Kunden nicht mit falschen Warnhinweisen zum Abschluss von Versicherungen drängen. Das entschied das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Firma Unister, die das Portal Fluege.de betreibt.

Wer auf der Seite Fluege.de einen Flug buchen wollte, musste sich bislang im gleichen Zug auch für oder gegen einen Umbuchungsservice und einen Reiseversicherungsschutz entscheiden. Klickten Kunden auf „nein“, erschien die Warnung: „Achtung – nicht empfehlenswert“. Beim Umbuchungsservice tauchte zusätzlich der Hinweis auf, eine Stornierung sei mit erheblichen Kosten von bis zu 100 Prozent des Flugpreises verbunden. Eine Falschinformation, wie der VZBV mitteilt. Kunden könnten nach einer Stornierung in jedem Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen. Bei einer Testbuchung des VZBV sei das mehr als die Hälfte des Ticketpreises gewesen.

Auch der Hinweis zur Reiseversicherung war nach Aussage des Gerichts irreführend. Wenn ein Kunde sich bei einem innerdeutschen Flug gegen den Reiseschutz entschied, vermeldete das Portal: „Volles Risiko ohne Reiseschutz!“ Das suggeriere, dass Kunden ohne Versicherung alle Kosten selbst tragen müssen. Laut VZBV springt jedoch innerhalb Deutschlands die gesetzliche Krankenkasse bei Krankenrücktransporten ein. Für Verlust oder Beschädigung von Gepäck müssten die Fluggesellschaften haften.

Neben den irreführenden Warnhinweisen beanstandete das Gericht auch die zu hohen Gebühren für Kreditkartenzahlungen auf Fluege.de. Unister ist nach Angaben des VZBV schon mehrfach, unter anderem wegen unlauteren Wettbewerbs, verurteilt worden. Das Urteil im aktuellen Fall ist noch nicht rechtskräftig.