Berlin.

Wer Kindergeld erhalten will, muss im kommenden Jahr bei der Familienkasse die Steueridentifikationsnummer angeben. Ab dem 1. Januar 2016 gilt dies als zusätzliche, gesetzliche Voraussetzung für das Kindergeld. Eltern müssen ihre eigene sowie die Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden – und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. „Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.