Positiver Nutzen Damit eine Untersuchung von der Krankenkasse gezahlt wird, muss sie der Behandlung oder Früherkennung von Krankheiten dienen. Sie muss wirtschaftlich und ihr Nutzen positiv bewertet worden sein. Ob diese Punkte zutreffen, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern. Dass Patienten eine Leistung selber zahlen müssen, kann mehrere Gründe haben: 1. Die Leistung dient nicht der Therapie oder Früherkennung. Sie ist zum Beispiel eine kosmetische Maßnahme.

2. Eine Bewertung der Leistung durch die G-BA wurde noch nicht beantragt.

3. Die G-BA hat die Leistung geprüft und abgelehnt.

Beunruhigend Auch abgelehnte Leistungen, die demnach keinen medizinischen Nutzen haben, dürfen als IGeL angeboten werden. Eine Liste dieser abgelehnten Untersuchungen ist im Internet zu finden: bit.ly/1Lzzl5n

Die meisten Selbstzahlerleistungen seien allerdings IGeL, weil sie noch nicht bewertet worden seien, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber.