Berlin. Drohnen sind Luftfahrzeuge, für sie gelten Versicherungspflicht und Abstandsbestimmungen

Drohnen sind Luftfahrzeuge – und für diese gelten besondere Regeln. Ein Überblick.

Welche Versicherung brauche ich?

„Eine Drohne, oder genauer ein Multicopter, stellt ein Luftfahrzeug dar und damit gilt eine Luftfahrthaftpflichtversicherungspflicht. Diese ist nicht in der privaten Haftpflicht enthalten“, sagt Carl Sonnenschein, Rechtsanwalt und Verbandsjustiziar des Deutschen Modellflieger Verbands. Günstig ist etwa eine Mitgliedschaft in einem Modellfliegerverband, hier ist die notwendige Haftpflichtversicherung enthalten, ansonsten gibt es eine Police ab etwa 80 Euro jährlich. Zum Spielzeug gibt es keine offizielle Abgrenzung, „man sollte davon ausgehen, dass ab 100 Gramm Gewicht ein versicherungspflichtiges Luftfahrtzeug vorliegt“, so Sonnenschein.

Wo darf ich fliegen?

Überall, wo der Grundstücksinhaber eine Start- und Landeerlaubnis gegeben hat. Außerdem muss ein Sicherheitsabstand zu Menschen (25 Meter) eingehalten werden, Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden. Rund um Flugplätze (1,5 Km) ist das Fliegen nicht gestattet, um Großflughäfen gilt darüber hinaus eine größere Kontrollzone, in der Drohnen maximal 30 Meter aufsteigen dürfen. Darüber hinaus kann es regionale Sonderregelungen geben.

Was muss ich noch beachten?

Die Drohne muss zu jeder Zeit vom Piloten mit dem bloßen Auge erkennbar sein. „Einen Multicopter allein durch eine Videobrille zu steuern ist nicht erlaubt“, sagt Sonnenschein. „Beim Filmen ist es wie auch bei üblichen Kameras: Es ist immer auf das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre zu achten“. Bei Geräten, die mehr als fünf Kilogramm wiegen brauchen Piloten eine kostenpflichtige Genehmigung der Behörden.